Begleitetes Fahren mit 17

Was ist das begleitete Fahren mit 17?

Laut Statistik ist bewiesen, dass bereits nach etwa 9 Monaten Fahrpraxis das Unfallrisiko der Fahranfänger um 50% sinkt. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber erstmal probeweise in den einzelnen Bundesländern das begleitete Fahren mit 17 eingeführt. Nach ersten Auswertungen hat sich die Wirksamkeit erwiesen und deshalb wurde das begleitete Fahren mit 17 zum 01.01.11 verbindlich eingeführt.
Wer möchte, kann jetzt also 1 Jahr früher, mit etwa 16,5 Jahren mit der Fahrerlaubnisausbildung Klasse B/BE beginnen und darf 3 Monate vor dem 17. Geburtstag die Theorieprüfung und 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung ablegen. Nach bestandener Prüfung wird dann mit Erreichen des Mindestalters 17 eine Prüfungsbescheinigung ausgehändigt, die nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig ist. Ab dem Moment der Aushändigung ist man berechtigt, in Begleitung der eingetragenen Begleitpersonen Auto zu fahren.

 

Wie lange ist die Prüfungsbescheinigung gültig?

Die Prüfungsbescheiningung ist gültig bis zum 18. Geburtstag in Begleitung der Begleitpersonen. Danach darf man noch 3 Monate ohne Begleitperson fahren. Spätestens nach 3 Monaten muss die Prüfungsbescheinigung in den Kartenführerschein umgetauscht werden.

 

Wo ist sie gültig?

Die Prüfungsbescheinigung ist in Deutschland und Österreich gültig.

 

Welche Bedingungen müssen die Begleitpersonen erfüllen?

Die Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt, dürfen nicht mehr als 1 Punkte in Flensburg haben und müssen seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein.

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