Verkehrsfachschule
 
Fahrschule
 
Berufskraftfahrer



 FE - Klassen


Kraftwagen bis 3,5 t z.G.,
bis 8 Sitzplätze außer Fahrersitz

außerdem dürfen Anhänger bis 750 kg z.G. mitgeführt werden
oder eine Zugkombination, bei der die z.G. des Zugfahrzeuges + z.G. Anhänger nicht größer als 3.500 kg sein darf und die z.G. des Anhängers nicht größer sein darf, als die Leermasse des Zugfahrzeuges.
Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre
(beim begleiteten Fahren mit 17)

außerdem darf man mit der Fahrerlaubnisklasse B auch Fahrzeuge der Klassen L und M fahren;
2 Jahre Probezeit ab Erteilung, bei Vorbesitz Klasse A1 gilt diese ab Erteilung Klasse A1
 
Züge mit
- einem Anhänger, dessen zulässige
  Gesamtmasse größer als die Leermasse des
  Zugfahrzeuges ist oder
- einem Anhänger über 750 kg zulässiger
  Gesamtmasse, wenn zusammen mit der
  zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeuges
  der Grenzwert von 3.500 kg überschritten wird.

Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre
(beim begleiteten Fahren mit 17)

Voraussetzung ist, dass die Klasse B bereits erteilt ist oder die theoretische und praktische Prüfung Klasse B bereits bestanden ist, bevor man die Prüfung Klasse BE ablegen darf.





Mofa: einspurige, einsitzige Fahrzeuge mit max.
25 km/h bbH und max. 50 ccm3
Mindestalter 15 Jahre;
nur theoretische Prüfung
 
Klasse M: 2-rädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm3 und 45 km/h bbH. Mindestalter 16 Jahre



Krafträder bis 125 ccm3 und max. 11 KW

-> bis zum 18. Geburtstag müssen diese Fahrzeuge auf 80 km/h gedrosselt sein, danach darf man sie offen fahren
Mindestalter 16 Jahre

außerdem darf man mit der Klasse A1 auch Fahrzeuge der Klasse M fahren;
2 Jahre Probezeit ab Erteilung
 
Krafträder, auch mit Beiwagen, über 50 ccm3
oder über 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, die in der Leistung beschränkt sind bis 25 KW und die je Kg Leergewicht max. 0,16 KW (Leistung/ Leermasse) haben dürfen.
Mindestalter 18 Jahre

bei Ersterwerb 2 Jahre Probezeit ab Erteilung, nach 2 Jahren automatisch Klasse Adirekt ohne Leistungsbegrenzung, ohne neue Antragsstellung

Mit Klasse Abegrenzt darf man auch Fahrzeuge der Klassen A1 und M fahren
 
Krafträder auch mit Beiwagen, über 50 ccm3 oder über 45 km/h bbH, ohne Leistungs-
begrenzung
Mindestalter 25 Jahre
Mit der FE-Klasse Adirekt darf man auch Fahrzeuge der Klassen A1 und M fahren



Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h bbH, mit Anhängern bis 25 km/h selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h Mindestalter 16 Jahre
mit Sondergenehmigung ab 14 Jahren möglich
 
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h, auch mit Anhänger
-> Bis zum 18. Geburtstag müssen diese Fahrzeuge auf 40 km/h begrenzt sein
Mindestalter 16 Jahre
man darf mit der Klasse T auch Fahrzeuge der Klassen L, M und S fahren
 
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Bis 45 km/h bbH und max. 50 ccm3 bei Benzinmotoren.
Maximale Leistung nicht mehr als 4 KW bei Diesel- und Elektromotoren.
Leichtkraftfahrzeuge Leermasse nicht mehr als 350 kg.
Mindestalter 16 Jahre





Klasse C1 Kraftwagen über 3,5 t z.G. bis max. 7,5 t z.G.,
max 8 Sitzplätze außer Fahrersitz, Anhänger bis 750 kg z.G.

-> gilt befristet bis zum 50. Geburtstag, danach alle 5 Jahre Untersuchung
Mindestalter 18 Jahre
Voraussetzung ist die Klasse B, bzw. deren bestandene theoretische und praktische Prüfung
 
Klasse C1E Züge, deren Zugfahrzeug max. 7,5 t z.G. beträgt und Anhänger über 750 kg z.G.

-> Züge bis 12 t z.G., wobei das z.G. Anhänger nicht größer sein darf als die Leermasse des Zugfahrzeuges
-> gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t z.G. einschließlich Anhänger erst ab 21 Jahre
-> befristet bis 50. Lebensjahr, dann alle 5 Jahre Untersuchung
Mindestalter 18 Jahre

Vorbesitz Klasse C1 erforderlich, bzw. bestandene Prüfung Klasse C1 in Theorie und Praxis, außerdem darf man auch Fahrzeuge der Klasse BE fahren und Fahrzeuge der KLasse D1E, sofern man KLasse D1 besitzt, DE sofern man Klasse D besitzt
 
Klasse C

Kraftwagen über 3,5 t z.G., bis 8 Sitzplätze außer Fahrersitz, Anhänger bis 750 kg z.G.

-> unter 21 Jahren ist die gewerbliche Güterbeförderung nur bis 7,5 t z.G. einschließlich Anhänger erlaubt
-> befristet gültig für 5 Jahre, d.h. alle 5 Jahre erneute Untersuchung
Mindestalter 18 Jahre

Vorbesitz Klasse B erforderlich bzw. bestandene Prüfung Klasse B in Theorie und Praxis.
Außerdem darf man auch Fahrzeuge der Klasse C1 fahren
 
Diese Maßnahme ist mit Bildungsgutschein förderbar.
 
Klasse CE

Lastzüge und Sattelzüge

-> unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t z.G. einschließlich Anhänger
-> auf 5 Jahre befristet gültig, d.h. alle 5 Jahre erneute Untersuchung und Führerscheinverlängerung
Mindestalter 18 Jahre

Vorbesitz Klasse C erforderlich bzw. bestandene Prüfung Klasse C in Theorie und Praxis.
Außerdem darf man auch Fahrzeuge der Klassen BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz Klasse D fahren
 
Diese Maßnahme ist mit Bildungsgutschein förderbar.
 
Alle LKW - Klassen Jeder, der nach dem 10.09.09 eine LKW-Klasse erwirbt, muss, um gewerblich fahren zu dürfen, eine Grundqualifikation erwerben.
Anschließend gilt eine Weiterbildungspflicht, die in einem 5-Jahreszeitraum 35 Stunden umfassen muss.





Klasse D1 Omnibusse über 8 bis 16 Sitzplätze außer Fahrersitz, sowie Anhänger bis 750 kg z.G.

-> auf 5 Jahre befristet, dann erneute Untersuchung und Führerscheinverlängerung
Mindestalter 21 Jahre

Vorbesitz Klasse B erforderlich, bzw. deren bestandene Theorie- und Praxisprüfung
 
Klasse D1E Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und Anhänger über 750 kg z.G.

-> Züge bis 12 t z.G., wobei das z.G. des Anhängers nicht größer sein darf, als die Leermasse des Zugfahrzeuges
Mindestalter 21 Jahre

Vorbesitz Klasse D1 erforderlich, bzw. deren bestandene Theorie- und Praxisprüfung, außerdem darf man auch Fahrzeuge der Klasse BE, sowie C1E fahren, sofern C1 vorhanden ist
 
Klasse D

Omnibusse über 8 Sitzplätzen außer Fahrersitz und Anhänger bis 750 kg z.G.

-> auf 5 Jahre befristet, dann erneute Untersuchung und Führerscheinverlängerung
Mindestalter 21 Jahre

Vorbesitz Klasse B erforderlich, bzw. deren bestandene Theorie- und Praxisprüfung, außerdem darf man auch Fahrzeuge der Klasse C1 fahren
 
Diese Maßnahme ist mit Bildungsgutschein förderbar.
 
Klasse DE Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse D und Anhänger über 750 kg z.G.

-> auf 5 Jahre befristet, dann erneute Untersuchung und Führerscheinverlängerung
Mindestalter 21 Jahre

Vorbesitz Klasse D erforderlich, bzw. deren bestandene Theorie- und Praxisprüfung, außerdem darf man auch Fahrzeuge der Klassen BE, D1E, sowie C1E fahren, sofern C1 vorhanden ist
 
Alle BUS - Klassen Jeder, der nach dem 10.09.08 eine BUS-Klasse erwirbt, muss, um gewerblich fahren zu dürfen, eine Grundqualifikation erwerben.
Anschließend gilt eine Weiterbildungspflicht, die in einem 5-Jahreszeitraum 35 Stunden umfassen muss.




Legende:
bbH bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
z.G. zulässige Gesamtmasse